AKTUALISIERUNG: Ab Dezember 2024 werden Einbürgerungsanträge nur noch online akzeptiert. Anträge per Post werden nicht mehr angenommen. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Antragstellung.
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Güngör Yılmaz
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft – SPD
Tel./WhatsApp: 0177 735 34 83
E-Mail: guengoer.yilmaz@hamburg.de
Web: gungoryilmaz.de
Einbürgerung in Deutschland: Voraussetzungen und Verfahren
Aufgrund der zahlreichen Anfragen habe ich die aktuellen Informationen zu den neuen gesetzlichen Regelungen zur Einbürgerung in Deutschland zusammengestellt.
Für Personen, die dauerhaft in Deutschland leben, habe ich eine aktualisierte Übersicht über den Einbürgerungsprozess und die Voraussetzungen zusammengestellt. Die seit 2024 geltenden neuen Regelungen und Details zum Antrag finden Sie unten.
ALLE DETAILS UND FORMULARE KÖNNEN SIE HIER ALS EIN EINZIGES DOKUMENT HERUNTERLADEN. (auf Türkisch verfügbar)
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Antragsverfahren und wichtige Änderungen
Ab Dezember 2024 werden Einbürgerungsanträge ausschließlich online gestellt. Anträge per Post werden nicht mehr akzeptiert.
Online-Antrag-Link: Hamburg Einbürgerungsamt Online-Antrag
Bearbeitungszeit: Das Amt für Migration (Amt für Migration) gibt an, dass die Bearbeitung aufgrund des hohen Antragsaufkommens durchschnittlich 12 Monate dauert.
Voraussetzungen für die Einbürgerung
Um eingebürgert zu werden, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Mindestalter
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Für Kinder unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.
Aufenthaltsdauer
Sie müssen mindestens 5 Jahre mit einem festen Aufenthaltsstatus (fester Aufenthaltstitel) in Deutschland gelebt haben. Zeiten mit einem Studienvisum, Sprachkurs oder Asylantrag zählen nicht dazu.
In besonderen Fällen, z. B. bei außergewöhnlichen Integrationsleistungen (z. B. Deutschkenntnisse auf C1-Niveau, Abschluss einer Hochschule oder Berufsausbildung, ehrenamtliches Engagement), kann die Aufenthaltsdauer auf 3 Jahre verkürzt werden.
Finanzielle Unabhängigkeit
Sie müssen Ihren eigenen Lebensunterhalt sowie den Ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen ohne Sozialhilfe (Arbeitslosengeld II) sichern können.
Für Personen mit Gastarbeiter-Status (Einreise vor dem 30. Juni 1974) und Personen, die trotz Vollzeitbeschäftigung auf Unterstützung angewiesen sind, gilt diese Bedingung nicht.
Sprachkenntnisse
Sie müssen mindestens Deutschkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen können. Für die Gastarbeiter-Generation reicht es aus, sich im Alltag auf Deutsch verständigen zu können; ein Sprachzertifikat ist nicht erforderlich.
Einbürgerungstest
Sie müssen den Einbürgerungstest erfolgreich bestanden haben, um Ihre Kenntnis des demokratischen Rechtsstaates der Bundesrepublik Deutschland nachzuweisen.
Anerkennung der historischen Verantwortung
Sie müssen die historischen Ungerechtigkeiten während der NS-Zeit anerkennen und Deutschlands besondere Verantwortung gegenüber jüdischen Menschen akzeptieren.
Strafregister
Sie dürfen keine strafrechtliche Verurteilung haben, die eine Freiheitsstrafe von mehr als 90 Tagen umfasst.
Doppelte Staatsbürgerschaft
Es ist nicht erforderlich, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
Benötigte Unterlagen
Folgende Dokumente müssen Ihrem Antrag in digitaler Form oder als Kopie beigefügt werden:
Handgeschriebener Lebenslauf
Reisepass und Aufenthaltstitel
Geburtsurkunde oder ein anderer Identitätsnachweis
Heirats- und/oder Scheidungsurkunden
Sorgerechtsbeschluss für Kinder
Schulzeugnisse, Nachweise über Integrationskurse, Deutschzertifikat (B1)
Berufsabschlüsse
Rentenversicherungsnachweise, Lebensversicherungen
Arbeitsvertrag, Einkommensnachweise oder Gehaltsabrechnungen
Mietvertrag
Nachweise über Unterhaltszahlungen
Unterschriebener Einbürgerungsantrag
Loyalitätserklärung (Loyalitätserklärung)
Sicherheitsbefragungsformular
Zustimmung zur Einsicht in die Ausländerakte (Einwilligungserklärung Ausländerakte)
Gebühren
Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255 Euro pro Person.
Für minderjährige Kinder, die zusammen mit den Eltern eingebürgert werden: 51 Euro.
Minderjährige ohne Eltern: 255 Euro.
Bei geringem Einkommen oder mehreren Kindern sind Gebührenermäßigungen oder Ratenzahlungen möglich.
Die Gebühr ist nach Abschluss des Verfahrens zu zahlen und wird unabhängig vom Ergebnis des Antrags nicht zurückerstattet.
Antragsadresse und Beratungsstellen
Antragsadresse:
Amt für Migration
Hammer Str. 30-3422041 Hamburg
Beratung und Unterstützung:
TGH
Hospitalstraße 111, 22767 Hamburg
Tel.: 040 / 413 66 09 – 32
E-Mail: tuelin.akkoc@tghamburg.de
Nützliche Links
Quellen: Hamburg.de, Amt für Migration, BAMF
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Güngör Yılmaz
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft – SPD
Tel./WhatsApp: 0177 735 34 83
E-Mail: guengoer.yilmaz@hamburg.de
Web: gungoryilmaz.de
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