Wichtige Informationen zur Wiedererlangung der türkischen Staatsangehörigkeit
Mit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes in Deutschland, das die Hürden für die doppelte Staatsangehörigkeit beseitigte, stieg die Zahl der türkeistämmigen deutschen Staatsbürger, die wieder die türkische Staatsangehörigkeit erwerben wollen.
Aufgrund der zahlreichen Anfragen, die ich zu diesem Thema erhalten habe, habe ich die wichtigsten Informationen zur Wiedererlangung der türkischen Staatsangehörigkeit zusammengefasst. Auf der Webseite des türkischen Außenministeriums, die unter https://www.konsolosluk.gov.tr/Home/Index erreichbar ist, sind detaillierte und aktuelle Informationen zu finden. Ein Handbuch, das alle Informationen enthält und Fragen beantwortet, wurde ebenfalls erstellt. Das Handbuch kann auf meiner Seite heruntergeladen werden.
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Ein wichtiges Thema für Männer, die ihren Wehrdienst nicht abgeleistet haben, ist die Wehrpflicht nach dem Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit. Meinen Recherchen nach sind diejenigen, die nach 2011 in der Bundeswehr gedient oder Zivildienst geleistet haben, von der Wehrpflicht in der Türkei befreit. Andere können von der Möglichkeit „Kurz-Wehrdienstler im Ausland“ (Dövizle askerlik) in Anspruch nehmen. Die aktuelle Gebühr für den „Wehrdienst im Ausland“ beträgt 218.000 TL (ca. 6050 Euro). Weitere Informationen zu diesem Thema sind ebenfalls im Handbuch enthalten.
Wer kann profitieren:
Personen, die ihre türkische Staatsangehörigkeit durch Erteilung einer Ausbürgerungsgenehmigung (Çıkma izni) verloren haben.
Personen, die aufgrund der Entscheidung ihrer Eltern (Minderjährige) die türkische Staatsangehörigkeit verloren haben und die Wahloption innerhalb von drei Jahren nach Erreichung der Volljährigkeit nicht wahrgenommen haben.
Personen, denen aufgrund des Erwerbs der Staatsangehörigkeit eines anderen Staates, gemäß Beschluss des Ministerrats die türkische Staatsangehörigkeit aberkannt wurde.
Erforderliche Unterlagen:
Ausfüllen des Antragsformulars für den Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit (dies kann online auf der Webseite www.konsolosluk.gov.tr erledigt werden).
Personalausweis oder Reisepass und eine beglaubigte Übersetzung.
Erweiterte Meldebescheinigung
Falls nach dem Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit Änderungen im Familienstand eingetreten sind (z. B. Heirat, Scheidung, Tod des Ehepartners), sind entsprechende Dokumente und beglaubigte Übersetzungen beizufügen.
Falls verheiratet, eine Urkunde, die die familiären Bindungen zu Ehepartner und Kindern nachweist, sowie deren beglaubigte Übersetzung.
Falls sich die persönlichen Daten nach dem Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit geändert haben, sind entsprechende Nachweise und beglaubigte Übersetzungen erforderlich.
Angehängte Datei: Der Informationsflyer des türkischen Außenministeriums (Informationen zur türkischen Staatsbürgerschaft in Türkisch und Deutsch) ist ebenfalls verfügbar. DOWNLOAD
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